| Abkürzungen | Beschreibung |
| E DIN EN | Entwurf der in nationales Recht zu überführenden EN-Norm. |
| DIN EN | Umsetzung der EN-Norm in ein nationales Regelwerk (In Deutschland eingeführt, ggf. mit nationalem Vorwort bzw. mit Ergänzung durch „Restnorm"). |
| pr EN | EN-Norm im Entwurfsstadium, kann sich noch inhaltlich ändern. |
| EN | Gültige europäische Norm. |
| hEN | Harmonisierte EN-Norm: Von der europäischen Normenorganisation CEN aufgrund eines Mandats der Europäischen Kommission erarbeitete Norm, die mit Bezug auf die EU-Bauproduktenverordnung im Amtsblatt der EU (der Europäischen Gemeinschaften) bekannt gemacht worden ist, siehe auch Anhang ZA. Rechtlich bindende Grundlage für die CE-Kennzeichnung. |
| Anhang ZA | Der Anhang ZA einer harmonisierten EN-Norm nennt die Abschnitte der Norm, die das Mandat (grundlegende Anforderungen) der Europäischen Kommision umsetzen. Nur diese Abschnitte, nicht die Norm als Ganzes, sind Grundlage der CE-Kennzeichnung. Die übrigen Abschnitte haben einen freiwilligen Charakter. |
| Restnorm | Ergänzung der EN-Norm durch eine nationale Zusatznorm. Dies ist z.B. notwendig, wo in der harmonisierten EN-Norm Produkte oder Produkteigenschaften nicht geregelt sind oder berechtigte, nationale Anforderungen nicht erfüllt werden. |