In Einbaubereichen Klasse C 250 bis F 900 müssen nach DIN EN 124 Deckel und Roste im Rahmen gegen Herausschleudern gesichert werden. Lose im Rahmen eingelegte Deckel oder Roste müssen in Deutschland durch ihr Eigengewicht, das Einheitsgewicht nach DIN 1229, gesichert werden. Erforderliche Mindestgewichte für Deckel und Roste errechnen sich aus der lichten Fläche des Rahmens und der flächenbezogenen Masse für den jeweiligen Einbaubereich.
Doppelte dämpfende Einlagen, z.B. eine im Rahmen und eine im Deckel /Rost, werden an Einbaustellen mit hoher Verkehrsfrequenz und hohen Lasten eingesetzt. Aber auch an Einbaustellen, an denen mit viel Schmutzeintrag durch Körnung gerechnet werden muss.
Nach DIN EN 124-1 sind in Pkt. 6.6 folgende Sicherungsmethoden möglich: Der Deckel/Rost muss entsprechend den Bedingungen im Rahmen gesichert sein.
Dies kann über # 6.6a eine Sicherungsvorrichtung, # 6.6b eine flächenbezogene Masse (Einheitsgewicht) oder # 6.6c eine andere Bauform geschehen.
Schachtabdeckungen in Verkehrsflächen müssen planeben liegen, um Schlaglocheffekte zu vermeiden und Schneepflügen möglichst keine Angriffsfläche zu bieten. Die Toleranz für die Höhenlage von Schachtabdeckungen beträgt gemäß „Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau, Ausgabe 2014 (ZTV Ew-StB 14)“ 0 mm bis - 5 mm zwischen Oberkante Rahmen und angrenzender Verkehrsfläche.
Eine DIN-Norm ist eine Norm, die im Deutschen Institut für Normung (DIN) in Berlin erarbeitet worden ist und vereinheitlichte Standards für Produkte und Verfahren festlegt.
Deutsche Übernahme einer europäischen Norm z. B. DIN EN 124.
In DIN Maßnormen sind für Bauteile z. B. Deckel und Rahmen einer Schachtabdeckung oder Rost und Rahmen eines Aufsatzes Geometrie und Werkstoff exakt definiert. Normkonforme Teile verschiedener Hersteller sind deshalb austauschbar. Das bedeutet, dass bei Bedarf z. B. ein maßgenormter Deckel oder Rost herstellerunabhängig ersetzt werden kann.
Jedes Bauteil, das einer Maßnorm entspricht, muss auch die Kennzeichnung der entsprechenden Norm erhalten. Eine Schachtabdeckung z. B. nach DIN 19584, DIN 4271 oder ein Aufsatz z. B. nach DIN 19571, DIN 19583, DIN 19594 muss auf Rahmen und Deckel/Rost mit der jeweiligen Maßnorm gekennzeichnet werden.
Eine CE-Kennzeichnung am Produkt sagt aus, dass dieses Produkt der Bauproduktenverordnung unterliegt sowie der Hersteller eine CE-Leistungserklärung für das Produkt erstellt hat. Eine CE-Leistungserklärung ist somit eine Herstellererklärung, in welcher die Produktleistungen dokumentiert werden.
Die werkstoffspezifischen Teile der Norm DIN EN 124-2 bis EN 124-6 wurden als Einheit mit einem Anhang ZA geplant, um Anforderungen, Prüfungen und Leistungsparameter für das CE-Zeichen verbindlich zu regeln. Doch die EU-Kommission verweigert bis heute (Mai 2021) die Einführung als hEN. Die neue Norm blieb „nicht-harmonisiert“. Schachtabdeckungen und Aufsätze nach EN124 dürfen deshalb aktuell keine CE-Kennzeichnung tragen.
Ein ungenauer, widersprüchlicher oder fehlerhafter Ausschreibungstext kann dazu führen, dass qualitativ minderwertige Produkte angeboten und eingebaut werden, die den gewünschten Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen.
Der Hersteller selbst überprüft produktionsbegleitend regelmäßig Produkte und Herstellprozesse und dokumentiert die Ergebnisse.
Ja. In Ausschreibungen und auch in technischen Vorschriften (ZTV) darf darauf verwiesen und auch gefordert werden, dass Kanalgussartikel den Anforderungen der Güterichtlinie RAL-GZ 692 entsprechen. Produkte, für die das Gütezeichen der Gütegemeinschaft verliehen worden ist, müssen mit dem Gütezeichen gekennzeichnet werden.
Gute Produkte sollen in der Praxis erprobt sein und dauerhaft sicher funktionieren. Deshalb hat GET eine zwölfmonatige Praxisbewährung in der Güterichtlinie RAL-GZ 692 verankert. Erst nachdem neue Produkte sich zwölf Monate im Markt bewährt und den Praxisnachweis für Funktionalität bei allen Witterungsbedingungen wie z. B. Hitze, Nässe, Frost und den damit verbundenen unterschiedlichen Beanspruchungen erbracht haben, können sie mit dem RAL-GZ 692 ausgezeichnet werden.
Bei Schachtabdeckungen und Aufsätzen mit Gütezeichen RAL-GZ 692 sind Aufnahmen für Schmutzfänger so ausgeführt, dass Schmutzfänger nach DIN 1221 und Eimer nach DIN 4052 eingesetzt werden können.
Deckel/Roste mit LW >=300 mm müssen eine Auszugskraft von mindestens 150 N haben.
In der GET-Leistungsbescheinigung sind die eingehaltenen Normen, die entsprechenden Produktparameter, Leistungen und erreichten Mindestanforderungen verbindlich und konkret dokumentiert. Ausschreibende Stellen erkennen somit schnell, welches Produkt für ihre Zwecke geeignet ist.
Auf der GET-Homepage unter: https://get-guete.de/leistungsbescheinigungen/kanalguss/kanalguss-hersteller.
Im Winter wird hierzulande oft Tausalz zur Vermeidung und Beseitigung von Glatteis gestreut. Damit Beton in Schachtabdeckungen diesen Beanspruchungen standhält, fordert GET in ihren RAL Güteanforderungen Beständigkeit gegen Taumittel und Salze nach DIN 1045-2 (2008-08) und hohe Beständigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel. Der Beton muss die hohen Anforderungen und Prüfungen nach DIN EN 1338 (Pflastersteine aus Beton - Anforderungen und Prüfverfahren), Anhang D (Bestimmung der Widerstandsfähigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel mit Tausalz) erfüllen.
Deckel und Roste von Schachtabdeckungen und Aufsätzen müssen bei dynamischer Belastung sicher liegen. Die Auszugskraft ist entscheidend für die Sicherheit gegen Ausschleudern eines Deckels oder Rostes. Ein Auszugstest für leichte, gesicherte Deckel/Roste mit 1,5-facher Auszugskraft im Verhältnis zum deutschen Einheitsgewicht nach DIN 1229 sorgt für eine hohe Lagesicherheit.