Wer eine Firma mit dem Einbau einer Leichtflüssigkeitsabscheideranlage beauftragt, erwartet, dass die Leistung fachgerecht erbracht wird. Doch woran erkennen Sie die Qualifikation? Wie können Sie sicher sein, dass die Firma die Fachkenntnis und Kompetenz mitbringt, die beim Einbau von Leichtflüssigkeitsabscheidern erforderlich ist?
Schacht ist nicht gleich Schacht!
Leichtflüssigkeitsabscheider sind üblicherweise Schachtanlagen, die im Tiefbau erdverbaut werden. Oft bestehen die Anlagen aus Stahlbeton. Sie setzen sich zusammen aus monolithischem Grundbehälter, Übergangs- oder Abdeckplatte, Schachtaufbauteilen und einer oder mehreren Schachtabdeckungen. In der Regel entsprechen die Schachtverbindungen der DIN V 4034-1. Dies ist bekannt und üblich für erdverbaute Schächte. Und: Klar, wer Schächte versetzen kann, kann auch Leichtflüssigkeitsabscheider einbauen, oder? Doch Achtung: Weit gefehlt!
Leichtflüssigkeitsabscheider: Wassergefährdende Stoffe erfordern Dichtheit und Überhöhung
Leichtflüssigkeitsabscheider werden eingesetzt, wenn bei der betrieblichen Abwasservorreinigung wassergefährdende Leichtflüssigkeiten aus dem Abwasser entfernt werden sollen. Denn diese Stoffe sollten keinesfalls in die Kanalisation oder die öffentliche Kläranlage gelangen.
Leichtflüssigkeitsabscheider halten umweltgefährdende Stoffe wie Öle, Benzine etc. effektiv auf dem Betriebsgelände zurück. Sie müssen deshalb absolut dicht sein. Es muss zudem sichergestellt sein, dass Leichtflüssigkeiten nicht unkontrolliert aus dem Leichtflüssigkeitsabscheider ausgetragen werden. Werden beim Einbau von Leichtflüssigkeitsabscheidern Fehler gemacht, droht Gefahr für die Umwelt. Auf die Verantwortlichen kommen hohe Strafen und erhebliche Kosten für die Beseitigung der Umweltschäden zu!
Qualifikation von Einbaufirmen
Wer eine Firma zur Leistungserbringung beauftragt, muss wissen, ob die Firma die nötige Kompetenz und das erforderliche Know-how hat, um die Leistung fachgerecht zu erbringen. Beim Einbau von Leichtflüssigkeitsabscheidern reicht allgemeines Wissen und eine vorhandene Gerätetechnik rund um Tiefbau und Schachteinbau nicht aus. Einbaufirmen brauchen unbedingt Fachkunde nach DIN EN 858/DIN 1999-100. Auftraggeber haben die Pflicht zur Sorgfalt bei der Auswahl von Einbaufirmen. Sie müssen sicher sein, dass die Unternehmen über entsprechende Kompetenz und Qualifikation verfügen!
Qualität beim Einbau von Abscheideranlagen
Mit dem Gütezeichen RAL-GZ 693 „Abscheideranlagen“ bieten die GET-Mitglieder Produkte mit besonderer, fremdüberwachter Güte an. Aber was nützt die beste Anlage, wenn sie fehlerhaft eingebaut wird? GET will mit einer neu zu gründenden Fachgruppe Gütekriterien erarbeiten, um Transparenz und Sicherheit rund um die erforderliche Fachkenntnis beim Einbau von Leichtflüssigkeitsabscheidern zu schaffen. Alle am Einbau von Abscheideranlagen beteiligten Institutionen wie Auftraggeber und Planer, Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, aber auch die Einbaufirmen selbst, profitieren so von dem Kompetenzzuwachs beim Einbau von Leichtflüssigkeitsabscheidern. Das ist nicht nur eine Frage von Verantwortung, auch das DWA-Merkblatt DWA-M 190 fordert Qualifikationsnachweise für Einbaufirmen.
Mitmachen lohnt sich! Für garantierte Qualität und transparente Kompetenz.
Die GET lädt Fachleute und Experten ein, mitzumachen und sich in der neuen Fachgruppe für überzeugende Qualitätskriterien beim Einbau von Leichtflüssigkeitsabscheidern einzusetzen. Qualitätskriterien, die transparent belegbar sind und somit zweifelsfrei und eindeutig die erforderliche fachliche Qualifikation und Kompetenz deutlich machen. Solche Fachfirmen heben sich deutlich aus einer diffusen Menge von Bauunternehmen ab. Geprüfte Qualität als Wettbewerbsvorteil: Mit Sicherheit und Nachhaltigkeit zum Erfolg!
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