01.09.2016

Die DIN 1986-100: Endlich neu - aber Achtung! GET informiert über die neue Norm für die Grundstücksentwässerung

Die neue Norm für die Grundstücksentwässerung

 

Die DIN 1986-100 ist die Norm für „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“. Sie ist nach umfangreichen Beratungen neu erschienen. Doch kaum war sie da, war sie wieder weg. Warum? Die Norm selbst ist in Ordnung, nur im Anhang A1 hat sich in der Abstimmung mit KOSTRA-DWD-2010 ein Fehler eingeschlichen. Damit ist die Norm zwar inhaltlich in Ordnung, aber eben nicht vollkommen auf dem neuesten Stand.

 

Die Korrektur (nur) des Anhangs A1 soll umgehend vorgenommen werden und zwar in einer neuen Komplettausgabe, um Missverständnisse bei der Anwendung zu vermeiden (-> siehe den Hinweis).

 

Da die Norm u.a. wegen der neuen Entwicklungen in der Praxis und der klareren Formulierungen für die Ableitung von Niederschlägen dringend erwartet wird, ohnehin schon am Markt ist und ansonsten unverändert bleibt, stellen wir hier die wesentlichen Änderungen der Neufassung schon vor!

 

Planungsanforderungen an Regenwasseranlagen / (5.3.1):

 

Die Auffangflächen von Kühlaggregaten von Kälteanlagen nach § 19 (4), die einen maximalen Regenwasserabfluss 1 l/s haben, dürfen zukünftig über Dachabläufe DN 50 und eine Schmutzwasserfallleitung DN 100 entwässert werden. Diese neue Ausnahmeregelung im Anhang C der Norm gilt, sobald die AwSV (Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe) in Kraft tritt.

 

Balkone und Loggien (5.10):

 

Um Rückstau und Überflutungen zu vermeiden, durften die Abläufe von Balkonen und Loggien bisher nicht an Fallleitungen der Dachentwässerung angeschlossen werden. Jetzt ist dies möglich. Vorausgesetzt, die Balkone haben eine Brüstung, die zu mindestens 50 % offen ist, damit das Niederschlagswasser im Notfall frei abfließen kann. Die Abläufe von Balkonen oder Loggien im Erdgeschoss sollten dagegen getrennt an die Grundleitung angeschlossen werden. Abläufe von Terrassen sollten wegen Überflutungsgefahr bei Starkregen erst nach einem Entspannungspunkt – wie z. B. einem Hofablauf oder Schacht mit offenem Durchlauf und Lüftungsöffnungen – an die Regenwassergrundleitung angebunden werden.

 

Fremdeinspülung (6.2.1):

 

Neu ist, dass der Anschluss gegenüberliegender Anschlussleitungen jetzt auch mit bestimmten Doppelabzweigen auf gleicher Rohrsohle erfolgen kann.

 

Lüftung der Entwässerungsanlage (6.5.1):

 

Lüftungsleitungen der Entwässerungsanlage über Dach sind zukünftig nach oben offen auszuführen. Es dürfen keine Abdeckungen mehr eingesetzt werden.

 

Regenwasserabfluss (14.2.1):

 

Grundstücke mit einer befestigten Fläche bis 60 ha oder Fließzeiten bis 15 min. bis zu einem Gewässer oder einem öffentlichen Kanal gelten als kleinere Einzugsgebiete. Die Bemessung der Regenentwässerungsanlagen erfolgt nach der neuen Tabelle 9. Für größere Grundstücke mit längeren Fließzeiten soll die Bemessung nach den DWA Regelwerken A 117 und A 118 erfolgen.

 

Abflussbeiwerte (14.2.3):

 

Die neue Tabelle 9 unterscheidet für die Bemessung von Dachentwässerungsanlagen und Grundleitungen jetzt zwischen dem Spit - zenabflussbeiwert Cs (bisher C) und dem mittleren Abflussbeiwert Cm (für die Volumenbestimmung von Rückhalteräumen).

 

Notentwässerung (14.2.6):

 

Die neue DIN 1986-100:2016-09 enthält jetzt als Bild 25 zwei Darstellungen, eine für Notabläufe bei geschlossener Attika und die andere für Notüberläufe durch Öffnungen in der Attika. Damit lässt sich die erforderliche Druckhöhe am Ablauf und die Überflutungshöhe bei Notentwässerungen ermitteln.

 

 

 

Weitere Infos finden Sie hier.

 

 

 

Über GET


Die Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik e.V. (GET) ist eine RAL Gütegemeinschaft. Sie setzt sich für hohe Qualitätsstandards und ganzheitliche Gütesicherung in der Entwässerungstechnik ein. Ein wichtiger Bereich sind Abscheideranlagen. Hier sind Qualität und Gütesicherung im Hinblick auf Umweltaspekte von besonderer Bedeutung. Weitere Informationen zu GET und zur Entwässerungstechnik finden Interessierte unter www.get-guete.de.



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