25.05.2020

GET Kompakt-Info 59: GET informiert über Betreiberpflichten bei Fettabscheideranlagen

Abwasser, das Fette und Öle pflanzlichen und tierischen Ursprungs enthält, darf nicht unbehandelt in die öffentliche Kanalisation gelangen. Fette können in der Kanalisation zu enormen Verstopfungen führen und den Kanal durch Fettsäurekorrosion schädigen. Deshalb benötigen viele Gewerbe- und Industriebetriebe und gastronomische Einrichtungen wie Gaststätten, Hotels, Autobahnraststätten, Kantinen eine Fettabscheideranlage. Die mit dem Betrieb verbundenen wichtigsten Verpflichtungen des Betreibers sind im Folgenden übersichtlich aufgeführt.

 

 

Betriebstagebuch

 


An erster Stelle zum ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage steht das Betriebstagebuch. Hier sind alle relevanten Anlagendaten, wiederkehrende Prüfungen und Dokumentationen, sowie die entsprechenden Genehmigungen zu sammeln. Es ist fortlaufend durch eine sachkundige Person gemäß DIN 4040-100 Punkt 10.6 zu führen.

 

 

Eigenkontrolle

 


Die Funktionsfähigkeit und der Zustand der Abscheideranlage sind mindestens monatlich von einem Sachkundigen entsprechend DIN 4040­100 Punkt 10.3 zu kontrollieren. Sinnvollerweise kann dies im Zuge der monatlichen Entleerung erfolgen. Die Ergebnisse sind im Betriebstagebuch zu dokumentieren.

 

 

Wartung

 

 

Die Abscheideranlage ist jährlich von einer sachkundigen Person entsprechend den Vorgaben des Herstellers und des behördlichen Bescheides gemäß DIN 4040­100 Punkt 10.4 zu warten.

 

 

Reinigung/ Entleerung / Entsorgung

 


Die Entleerungsintervalle sind bei Fettabscheideranlagen zwar auch so festzulegen, dass die Speicherfähigkeit des Schlammfanges und des Fettabscheiders nicht überschritten werden, unabhängig davon ist die Anlage aber entsprechend DIN 4040-100 Punkt 10.5 mindestens einmal im Monat vollständig zu entleeren und zu reinigen. Die abfallrechtlichen Bestimmungen bei der Entsorgung der aus der Anlage entnommenen Stoffe sind zu beachten.

 

 

Einhaltung der Grenzwerte

 


In der Regel gelten hier lediglich die örtlichen Satzungsgrenzwerte. Die Kontrolle wird nach Bedarf in Abhängigkeit der behördlichen Auflagen durch ein zertifiziertes Labor vorgenommen und durch die Kommune beauftragt. Bei ordnungsgemäßem Betrieb können diese Kontrollen auch oft entfallen und „als eingehalten“ gelten.

 

 

Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen

 


In der Regel sind diese bei Fettabscheideranlagen nicht relevant. Falls dies in Ausnahmen dennoch der Fall ist, erfolgt die Kontrolle nach landesspezifischen Anforderungen durch die verantwortlichen Umweltbehörden.

 

 

Einhaltung bauaufsichtlicher Anforderungen

 


Mit dem Wegfall bauaufsichtlicher Zulassungen werden wichtige Regelungen in die landesspezifischen Verwaltungsvorschriften „Technische Baubestimmungen“ (VVTB) überführt. Hierzu wird GET in Kürze separat berichten.

 

 

Generalinspektion

 


Vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren ist die Abscheideranlage, nach vorheriger vollständiger Entleerung und Reinigung, durch einen Fachkundigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb entsprechend der DIN 4040-100 Punkt 10.7 zu prüfen. Der Auftraggeber hat sich die für die Durchführung der Generalinspektion erforderliche Qualifikation des Fachkundigen (z. B. GET, RAL-GZ 968) vom Auftragnehmer nachweisen zu lassen.

 

 

Mängelbeseitigung (Reparatur /Sanierung)

 


Reparaturen und Sanierungen der Anlagen müssen nach Mängelfeststellung durch Fachbetriebe (z.B. nach dem WHG, RAL-GZ 968) erfolgen. Entsprechend der Mangeleinstufung ist ggfs. eine Nachprüfung erforderlich.

 

 

Stilllegung / Außerbetriebnahme

 


Die Stilllegung bzw. eine Außerbetriebnahme erfolgt bei Nichtnutzung nach Bedarf. Eine Bescheinigung der ordnungsgemäßen Stilllegung erfolgt durch eine fachkundige Person.


Mehr zu GET und zu den Gütezeichen RAL-GZ 693 und RAL-GZ 968 finden Sie unter www.get-guete.de.

Mehr zu RAL Gütezeichen generell finden sie unter www.ral-guetezeichen.de.

 

 

 

Die PDF-Datei zu diesem Artikel finden Sie HIER.

 


Gratis-Newsletter: Sie wollen in Sachen Entwässerungstechnik auf dem Laufenden bleiben und das GET Kompakt-Info jeden Monat gratis als E-Mail bekommen?  H i e r  können Sie das GET Kompakt-Info kostenfrei anfordern!

 

 

 

Redaktion:

 

Angelika Albrecht, Ah! Albrecht PR

Hofeckweg 1, 60320 Frankfurt a. M.

info(at)albrecht-pr.de

www.albrecht-pr.de

T.: +49 (0)69 2694 7961

Mobil: +49 (0)172-2620 961

 

 

 

Kontakt/Herausgeber:

 

GET Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik e.V.

Dipl.-Ing. Ulrich Bachon

Wilhelmstr. 59, 65582 Diez / Lahn

T. : +49 (0)6432 9368-0

www.get-guete.de

info(at)get-guete.de

 

GET informiert über Fettabscheideranlagen

Fette gehören nicht in die Kanalisation. Deshalb benötigen viele Gewerbebetriebe und gastronomische Einrichtungen eine Fettabscheideranlage. GET informiert über die Betreiberverpflichtungen von Fettabscheideranlagen.