01.06.2016

GET Kompakt-Info 14: Abscheideranlagen neu eingebaut - und dann? GET weist den Weg zum richtigen Betrieb

GET weist den Weg zum richtigen Betrieb

 

Wer sich ein neues Auto kauft, möchte reinsitzen und losfahren. Das geht jedoch nur mit Führerschein und einer Zulassung. Will man lange Freude am Fahren haben, muss man ab und zu Reifendruck und Ölstand prüfen, tanken, das Auto warten, inspizieren, manchmal reparieren und in regelmäßigen Abständen zur vorgeschriebenen Hauptuntersuchung bringen. Ist alles okay, gibt es eine Plakette.

 

Bei Abscheideranlagen ist es ähnlich. Auch hier gibt es Vorschriften zur Verwendung, zum Betrieb sowie gesetzlich vorgeschriebene Wartungs- und Inspektionsintervalle. Verantwortlich für die Einhaltung ist der Betreiber.

 

Für jeden Fall die richtige Anlage

 

Abscheideranlagen unterscheiden sich je nach Anwendungsfall. Entsprechend gelten unterschiedliche Normen, so z. B. die DIN 4040-100 (Fette) oder DIN 1999-100 (Leichtflüssigkeiten) und natürlich gesetzliche Regeln, z. B. für Leicht flüssigkeits-Abscheideranlagen im Kfz-Gewerbe die Abwasserverordnung, Anhang 49, bzw. für Anlagen an Tankstellen die TRwS 781 (z. Zt. im Entwurf).

 

Voraussetzung für den Betrieb: Nicht alles ist erlaubt

 

Für den Betrieb benötigt der Betreiber in der Regel eine Erlaubnis. Behandlungsanlagen für mineralölhaltige Abwässer bedürfen meist einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Diese konnte bisher entfallen, wenn die Anlage eine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) des DIBt hatte. Ab Oktober 2016 entfällt wegen des EUGH-Urteils jedoch das derzeitige Zulassungsverfahren. Information tut not. Die GET hat hierzu bereits 2015 und 2016 informiert (s. u.).

 

Pflichten für den Betrieb: Eigenkontrolle, Wartung und Generalinspektion

 

Oft vergessen, aber vorgeschrieben sind für Abscheideranlagen monatliche Eigenkontrollen und eine halbjährliche bzw. jährliche Wartung. Betreiber können diese Kontrollund Wartungsaufgaben an seriöse und fachkundige externe Dienstleister delegieren. Sie können die Aufgaben auch selbst durchführen, wenn sie eine entsprechende Sachkunde besitzen. Diesen „Führerschein“ erlangen sie in Sachkundelehrgängen oder durch die Einweisung des Herstellers an der Anlage. Fettabscheider müssen zudem monatlich entleert und gereinigt werden.

 

Die „Hauptuntersuchung“: Alle 5 Jahre

 

Für die meisten Abscheideranlagen gilt eine 5-Jahresfrist zur Generalinspektion. Diese wird von externen Fachkundigen durchgeführt. Hierfür gelten speziell die deutschen Restnormen DIN 1999-100/101 und DIN 4040-100. Damit der Betreiber sicher sein kann, dass seine Anlage auch nach Jahren noch ordnungsgemäß funktioniert und keine Umweltschäden verursacht.

 

Resümee: Vertrauen ist gut, aber ...

 

Kontrolle, Wartung, Generalinspektion und Dichtheitsprüfungen von Abscheideranlagen sind wichtig. Es geht dabei um Gewässerschutz und Sicherheit – auch für den Betreiber.

 

 

 

Weitere Infos finden Sie hier zur PDF.

 

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