27.02.2023

GET Kompakt-Info 91: Maßnormen bei Schachtabdeckungen und Aufsätzen: Ist Maßnormware ausgeschrieben, muss sie auch geliefert werden!

Qualität beginnt mit der Ausschreibung. Je konkreter geplante Produkte in der Ausschreibung fixiert sind, umso geringer wird der Handlungsspielraum für eventuell von der Planung abweichende Bauausführungen.

 

Häufig werden deshalb Produkte nach Maßnorm ausgeschrieben. Maßnormen sind eindeutig, in ihnen werden Werkstoff, Geometrie und Kennzeichnung exakt beschrieben. Maßnormen für Schachtabdeckungen und Aufsätze betreffen Systeme, die aus Rahmen und Deckel/Rost bestehen.

 

Maßnormen sorgen außerdem für einen fairen, transparenten Wettbewerb und ermöglichen einen eindeutigen Angebotsvergleich.

 

Ein typisches Beispiel ist die Maßnorm DIN 19584. Hier wird die in Deutschland meistverkaufte Schachtabdeckung Klasse D 400 in allen Einzelheiten beschrieben. Dazu gehören u. a. Maße, Gewichte, Werkstoffe inklusive der jeweiligen Gewichtsanteile und Aussehen. Maßnormen beinhalten auch klare Regeln für die Kennzeichnung der Produkte. Gleiches gilt für die Schachtabdeckungen Klasse B 125 nach DIN 4271 und für diverse Aufsätze wie z. B den Aufsatz Klasse D 400 500x500 nach DIN 19583.

 

Alle Produkte nach Maßnorm erfüllen auch die DIN EN 124 und ab Einbaubereich C 250 aufsteigend zusätzlich die Anforderungen nach DIN 1229. Der gleichen Maßnorm entsprechende Deckel, Roste und Rahmen sind auf Grund gleicher Geometrie unabhängig vom Hersteller austauschbar.

 

DIN EN 124:2015 allein reicht nicht!

 

In der „DIN EN 124:2015“ werden nur die Basismerkmale der Produktanforderungen beschrieben, viele wichtige Produktmerkmale werden nicht ausreichend definiert. Fehlende Produktspezifikationen sollten daher separat in der Ausschreibung beschrieben werden. Produkte, die nur der DIN EN 124 entsprechen, sind kaum miteinander vergleichbar.

 

Maßnorm ausgeschrieben? Dann muss sie auch eingehalten werden

 

Ist für eine Baumaßnahme ein Produkt nach Maßnorm - z.B. nach DIN 19584 - ausgeschrieben, muss auch ein Produkt eingebaut werden, das den Anforderungen dieser Norm entspricht. Leider häufen sich die Fälle, in denen bei Ausschreibungen nach Maßnorm Schachtabdeckungen und Aufsätze angeboten und geliefert werden, die auf den ersten Blick optisch dem Maßnorm-Produkt gleichen, aber die geforderte Spezifikation nicht erfüllen und bei denen oft der Gussanteil auf Kosten der Qualität deutlich reduziert wurde. Die Folgen sind häufig erhöhte Schadensanfälligkeit und kürzere Gebrauchsdauer.

 

Schauen Sie genau hin!

 

Um sicher zu gehen, dass auch die ausgeschriebene Schachtabdeckung eingebaut wird, bedarf es nur einer kurzen Sichtprüfung. Hierzu dient die Kennzeichnung auf dem Rahmen und dem Deckel/Rost. Bei einem Maßnormprodukt müssen zwingend beide Bauteile korrekt mit der Maßnorm gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung ist auf der Oberseite von Rahmen und Deckel/Rost gut lesbar eingegossen. Sollte sich bei der Bauabnahme zeigen, dass der Rahmen und/oder der Deckel/Rost nicht der ausgeschriebenen Maßnorm entsprechen, darf - z. B. im Fall von Schachtabdeckungen – ein öffentlicher Auftraggeber minderwertige Bauteile nicht als Auftragserfüllung anerkennen, da es sich um eine wesentliche Auftragsänderung handelt. Der Auftraggeber muss ausschreibungskonforme Nachbesserung fordern, um auch haftungsrechtliche Risiken zu vermeiden. Bei bereits eingebauten Produkten kann das Ausbau und Ersatz durch mangelfreie Produkte bedeuten.

 

Die Kosten und Ansprüche können in der Lieferkette an jeden „Lieferanten“ weitergereicht werden, der seinerseits mangelhaft angeboten bzw. geliefert hat. Daher ist es wichtig, dass auch Dritte in der Lieferkette die Anforderungen gemäß Ausschreibung prüfen und sicherstellen, dass nur ausschreibungskonforme Produkte geliefert werden.

 

Achtung: Genaue Normenbezeichnung ist wichtig!

 

Im üblichen Sprachgebrauch wird für eine Schachtabdeckung nach Maßnorm DIN 19584, häufig nur von einer „DIN Schachtabdeckung“ gesprochen. Diese Benennung reicht nicht aus. Eine konkrete Angabe der geplanten Maßnorm ist zwingend erforderlich.

 

Gelieferte oder verbaute Schachtabdeckungen und Aufsätze, die nicht ausschreibungskonform sind, können zu hohen Verkehrsrisiken und zu einem Verstoß gegen das Vergabe- und Wettbewerbsrecht führen.

Mehr zu Schachtabdeckungen, zur GET und zum Gütezeichen RAL-GZ 692 finden Sie unter www.get-guete.de, Fachbereiche/Kanalguss.

 

 

 

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Die PDF-Datei von GET Kompakt-Info 91 finden Sie HIER.   

 

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Redaktion:

 

Angelika Albrecht, Ah! Albrecht PR

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Kontakt/Herausgeber:

 

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Ist Maßnormware ausgeschrieben, muss sie auch eingehalten werden!

Ist Maßnormware ausgeschrieben, muss sie auch eingehalten werden! Erkennen ist einfach: Ein Maßnormprodukt muss korrekt mit der Maßnorm gekennzeichnet sein.