01.11.2015

GET Kompakt-Info 9: Generalinspektion von Abscheideranlagen: Qualität rechnet sich!

Abscheideranlagen müssen regelmäßig, mindestens alle 5 Jahre, geprüft werden. Zur Generalinspektion und Dicht heitsprüfung gibt es Vorschriften: Die europäischen Normen DINEN 858 und DINEN 1825, die deutschen Restnormen DIN 1999-100/101 und DIN 4040-100 und die gültigen bauaufsichtlichen Zulassungen.

 

Seriöse Fachfirmen und schwarze Schafe

 

Viele Fachfirmen kennen die Regelwerke und führen mit gut geschultem, qualifiziertem Personal Generalinspektion und Dichtheitsprüfung regelgerecht und zur Zufriedenheit aller Beteiligten durch. Leider gibt es auch hier „schwarze Schafe“: Firmen, die mangelhafte Leistungen und schlechte Prüfberichte zum „Bestpreis“ abliefern. Betreiber von Abscheideranlagen fragen deshalb zu Recht: Woran erkenne ich eine seriöse Fachfirma?

 

Worauf Sie achten sollten Bei der Prüfung von Abscheideranlagen geht es um Sicherheit und den Schutz von Boden und Grundwasser. Städte, Kommunen und einige Bundesländer fordern deshalb hierfür oft Mindestqualifikationen für Fachkundige. Der Markt wächst jedoch und die Zahl der Prüfungen nimmt zu. Eine nachvollziehbare Qualifizierung der ausführenden Unternehmen wird deshalb immer wichtiger.

 

GET steht für geprüfte Qualität und Gütesicherung auch bei Dienstleistungen. Die unabhängigen Sachverständigen in der GET weisen mit dem Gütezeichen RAL-GZ 968 im Ausführungsbereich GI-L(Leichtflüssigkeitsabscheider) und GI-F (Fettabscheider) eine anerkannte, gütegesicherte Qualifikation nach.

 

Qualifiziert dank RAL-GZ 968

 

Das RAL-GZ 968 steht für eine neutral überwachte, hohe Güte von Herstellung, baulicher Unterhaltung, Sanierung und Prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Ein Gütezeichenträger muss gegenüber der Gütegemeinschaft regelmäßig den Nachweis erbringen, dass er die in den allgemein anerkannten Regeln der Technik enthaltenen Anforderungen kontinuierlich und lückenlos erfüllt. Auch die Anforderungen zu Ausstattung, Arbeitsabläufen, Erfahrung und Zuverlässigkeit des Unternehmens und des eingesetzten Personals müssen erfüllt werden. Dazu kommt eine jährliche Fremdüberwachung.

 

Wenn der „Bestpreis“ teuer wird Eine kostengünstige „Fachfirma“ führt eine Dichtheitsprüfung an einer Abscheideranlage durch und bestätigt die Dichtheit. Sie erstellt einen Prüfbericht „ohne Mängel“. Der Bericht besteht aus Dichtheitsprüfbericht mit Fotodokumentation – der Betreiber ist zufrieden.

 

Nach Abgabe des Berichtes bei der Behörde wird dieser zurückgegeben. Der Bericht werde nicht anerkannt, heißt es, es fehlten Angaben zur Anlage, Bemessung, Wartung, Führung des Betriebstagebuchs, etc. Die „Fachfirma“ ist nach mehrmaliger Aufforderung nicht in der Lage, die geforderten Daten und einen normkonformen Prüfbericht vorzulegen. Die Genehmigungsbehörde hat nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Androhung von Bußgeld eröffnet. Es bestünde der Verdacht, die Abscheideranlage werde nicht ordnungsgemäß betrieben.

 

Um das Problem zu lösen, wird die Prüfung durch einen nach RAL-GZ 968 qualifizierten Sachverständigen wiederholt. Hierfür muss allerdings die Abscheideranlage erneut geleert, gereinigt und die Inhaltstoffe fachgerecht entsorgt werden. Neben den erneuten Kosten der Entsorgung muss der Betreiber auch die Kosten der Wiederholungsprü fung tragen.

 

 

 

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