18.10.2016

GET Kompakt-Info 18: Heiß gestrickt und kalt erwischt! Umsetzung des EuGH-Urteils führt zu Lücken in der Produktqualität

Sie erinnern sich? Zweimal schon haben wir berichtet (Kompakt-Info 6 und 12: www.get-guete.de/GET-News). Es geht um das Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH-Urteil Rs. C-100/13), dass neben einer CE-Kennzeichnung nach einer harmonisierten Norm (hEN) keine weiteren nationalen Regeln zulässig seien.

 

Vielfach hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DiBt) alle erforderlichen Nachweise und notwendigen Informationen zentral gesammelt und allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) erteilt. Das DiBt hatte den Überblick über alle Regelungen, Normen und Gesetze. Das war gut so und hat sich bewährt. 

 

Harmonisierung auf Kosten von Sicherheit

 

Der EU geht es jedoch vor allem um die Vereinheitlichung des Binnenmarktes, selbst auf Kosten von Sicherheit, Nachhaltigkeit und Qualität. Deshalb hat der EuGH klargestellt, ein Bauprodukt mit CE-Kennzeichnung nach BauProdV darf immer verwendet werden, wenn es die erklärten Leistungen (DOP) der in der hEN festgelegten Anforderungen erfüllt. Damit fallen für Deutschland und weitere Länder viele bisher geltende Bauwerksanforderungen „unter den Tisch“.

 

Die Bauregellisten für viele Bauprodukte wurden inzwischen außer Kraft gesetzt. Seit Ende Januar 2016 können beim DIBt keine neuen Zulassungen (abZ) z.B. für Abscheideranlagen beantragt werden. Die Änderungen betreffen auch weitere Bereiche der Entwässerungstechnik.

 

Noch ist unklar wie und durch wen die Einhaltung der bestehenden bauwerksseitigen Anforderungen nun erfolgen kann. Das Problem: Produktbezogene, bauaufsichtliche und wasserrechtliche Anforderungen sollen strikt getrennt werden. 

 

Musterbauordnung und Verwaltungsvorschrift VVTB sollen es regeln

 

Mittlerweile wurde auch eine neue Musterbauordnung (MBO) erarbeitet und veröffentlicht (s. GET-Stellungnahme zur MBO auf www.fv-get.de). Viele Forderungen der Fachkreise wurden aber ignoriert und die MBO ist am 20.07.2016 zur Notifizierung nach Brüssel gegangen. 

 

Laut MBO sollen in Deutschland geltende Bauwerksanforderungen in einer parallelen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VVTB) geregelt werden. Diese Muster-VVTB wurde bereits erarbeitet und befindet sich ebenfalls im Notifizierungsverfahren. Abgabetermin zur Stellungnahme war der 26.10.2016, die Frist wurde jedoch bis 23.01.2017 verlängert. 

 

Der VVTB-Entwurf hat noch viele Mankos: 

 

1. Wie und wann sollen die Fachleute/Planer die 290 Seiten des VVTB-Regelwerkes lesen oder auswendig lernen?

 

2. Wie kann die Einhaltung dieser „kraft Gesetzes“ geltenden Regeln in der Praxis geprüft werden?

 

3. Wesentliche Aspekte zur Grundstücksentwässerung fehlen vollständig oder sind nur Empfehlung.

 

Qualitätsversprechen statt Kontrollen

 

Mangelhafte Produkte sind dann nicht mehr „Pfusch am Bau“, sondern rechtskonform. Selbst das Umweltbundesamt (UBA) hat darauf hingewiesen, dass wenn nur die CE-Kennzeichnung für Bauprodukte maßgeblich sei – und zwar verpflichtend – nicht mehr erkennbar sei, welche Bauprodukte nach den bisher in Deutschland gültigen Anforderungen geprüft seien. 

 

Selbst wenn die CE-Anforderungen zukünftig erhöht würden, so das UBA, würde die Realisierung 5 -10 Jahre dauern. Die Umsetzung des EuGH-Urteils führe in der Praxis zu einer Schutzlücke, da die üblichen Nachweisverfahren der abZ für Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung nicht mehr gestattet sind. 

 

Grünes Licht für Qualität mit RAL-Gütezeichen der GET 

 

Egal wie sich EU und die deutschen Behörden einigen, die Lücken und Risiken werden nur auf freiwilliger Basis zu schließen sein. GET bietet hier eine Lösung, denn Produkte, die das RAL Gütezeichen RAL-GZ 692 (Kanalguss), RAL-GZ 693 (Abscheider) oder RAL-GZ 694 (Gebäudeentwässerung) tragen, erfüllen bereits heute alle bisher vorausgesetzten technischen Anforderungen und ein über die Normen hinausgehendes Qualitätsniveau. 

 

Mehr hierzu unter www.get-guete.de.


PDF-Artikel finden Sie hier zur PDF

 


Redaktion:

 

Angelika Albrecht, Ah! Albrecht PR

Hofeckweg 1, 60320 Frankfurt a. M.

info(at)albrecht-pr.de

www.albrecht-pr.de

T.: +49 (0)69 2694 7961

Mobil: +49 (0)172-2620 961

 

 

 

Kontakt/Herausgeber:

 

GET Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik e.V.

Dipl.-Ing. Ulrich Bachon

Wilhelmstr. 59, 65582 Diez / Lahn

T. : +49 (0)6432 9368-0

www.get-guete.de

info(at)get-guete.de 

 

Rote Ampel für Produktqualität bei der EU, Foto: Angelika Albrecht