Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten und Fette tragen maßgeblich zum Gewässer- und Umweltschutz bei. Seit der europäischen Harmonisierung erfolgt ihre Marktzulassung über die CE-Kennzeichnung, die frühere allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) gibt es nicht mehr. Welche Auswirkungen hat das auf die Qualitätssicherung?
Darüber spricht Angelika Albrecht von der GET-Kompakt-Info-Redaktion mit Elmar Christ von der Prüfstelle TÜV Rheinland LGA Products GmbH.
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Angelika Albrecht: Mit der CE-Kennzeichnung gelten Abscheideranlagen heute als normkonform. Warum braucht es dann noch eine Typprüfung?
Elmar Christ: Früher wurden Abscheideranlagen in Deutschland über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, die sogenannte abZ, bewertet. Seit der europaweiten Harmonisierung der Normen DIN EN 858-1 für Leichtflüssigkeitsabscheider und DIN EN 1825-1 für Fettabscheider erfolgt die Marktzulassung jedoch über die CE-Kennzeichnung und die Konformität mit diesen Normen. Das CE-Zeichen basiert aber auf den selbst deklarierten Eigenschaften des Herstellers und einer werkseigenen Produktionskontrolle. Deshalb ist eine unabhängige Qualitätssicherung wichtig.
Angelika Albrecht: Welche Rolle spielt dabei die Typprüfung?
Elmar Christ: Eine bestandene Typprüfung belegt, dass eine Abscheideranlage die Anforderungen der harmonisierten Normen erfüllt und ihre Funktion zuverlässig erfüllt. Sie überprüft sowohl die baulichen Eigenschaften als auch die hydraulische Leistungsfähigkeit der Anlage.
Angelika Albrecht: Wie läuft eine solche Typprüfung ab?
Elmar Christ: Der Hersteller stellt zunächst ein vollständiges Abscheidersystem bereit – auch ein Prototyp ist zulässig. Entscheidend ist, dass alle hydraulisch relevanten Abmessungen dem späteren Serienprodukt entsprechen. Zusätzlich werden technische Unterlagen wie Zeichnungen, Einbauanleitungen und Dokumentationen geprüft. Anschließend kontrolliert die Prüfstelle die baulichen Anforderungen, Speichervolumen, Dichtheit und die hydraulische Wirksamkeit der Anlage.
Angelika Albrecht: Wann zeigt sich, ob eine Anlage ihre Leistung tatsächlich erfüllt?
Elmar Christ: Das geschieht bei der Wirksamkeitsprüfung. Die Anlage wird mit ihrem Nenndurchfluss betrieben. Bei Leichtflüssigkeitsabscheidern zum Beispiel wird dem Wasser normgerecht Heizöl EL in einer festgelegten Konzentration zugesetzt. Nach einer definierten Einlaufzeit entnimmt die Prüfstelle fünf Wasserproben im Minutentakt. Diese werden mittels Infrarotspektroskopie oder Gaschromatographie analysiert. So lässt sich die tatsächliche Abscheideleistung objektiv nachweisen.
Angelika Albrecht: Welche Grenzwerte müssen eingehalten werden?
Elmar Christ: Die Norm unterscheidet bei Leichtflüssigkeitsabscheidern zwei Leistungsklassen. Klasse I – die Koaleszenzabscheider – darf im Mittel maximal 5 mg Restöl pro Liter Ablaufwasser erreichen, Klasse II höchstens 100 mg/l. Für Fettabscheider gilt ein Mittelwert von maximal 25 mg/l. Zusätzlich dürfen auch die einzelnen Messwerte festgelegte Höchstgrenzen nicht überschreiten. Nur wenn sämtliche Kriterien erfüllt sind, gilt die Typprüfung als bestanden.
Angelika Albrecht: Welchen Nutzen hat das für die Praxis?
Elmar Christ: Die Typprüfung schafft Vertrauen. Sie dokumentiert unter standardisierten Bedingungen die Leistungsfähigkeit einer Abscheideranlage und bildet zugleich die Grundlage für weiterführende Zertifizierungen. Eine unabhängige Typprüfung gibt Planern, Bauunternehmen, Behörden und Betreibern die Gewissheit, dass die eingesetzten Anlagen den hohen Anforderungen an Qualität, Funktion und Umweltschutz gerecht werden.
Angelika Albrecht: Herr Christ, vielen Dank für das Gespräch.
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Die Rolle der GET in der regulatorischen Praxis
Die Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik e.V. (GET) setzt sich seit vielen Jahren für hohe Qualitätsstandards in der Entwässerungstechnik. Sie fordert eine kontinuierliche und vor allem neutrale Fremdüberwachung der Produkte durch akkreditierte Prüfinstitute. Alle Hersteller in der GET verpflichten sich freiwillig, ihre Abscheideranlagen von einer unabhängigen Prüfstelle typprüfen zu lassen.
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Die PDF-Datei von GET Kompakt-Info 132 finden Sie HIER.
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