01.05.2016

GET Kompakt-Info 13: 15 Jahre Arbeit - und am Ende nur Chaos?

GET gibt Empfehlungen zur neuen EN 124:2015

 

Eigentlich sollen Normen Qualität sicherstellen und Orientierung geben. Hersteller wissen dann, was sie zu tun haben, Anwender wissen, was sie bekommen. Steht am Ende einer Normenbearbeitung nur Chaos, ist das bitter.

 

Wie zum Beispiel bei der EN 124 für den Bereich Kanalguss: Mehr als 15 Jahre lang arbeiteten Hersteller, Anwender, Prüfinstitute und Fachleute aller EU-Länder an der Harmonisierung der EN 124. Das Ergebnis ist die EN 124-1 bis EN 124-6 – 2015, ein schwacher Qualitätskompromiss. Sie wurde aber von der Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Komitees für Normung (CEN) als EN angenommen und von allen CEN Mitgliedern als nationale Norm veröffentlicht. Für die alte EN 124:1994 gilt eine Übergangsfrist bis März 2017.

 

EU-Kommission verweigert Zustimmung

 

Die EN 124:2015 war als Einheit gedacht, mit Anforderungen, Prüfungen, Leistungserklärungen, Fremdüberwachung der Qualitätsprozesse und CE Kennzeichnung. Die EUKommission macht nun einen Strich durch die Rechnung. Sie verweigert aus formalen Gründen die Zustimmung. Anhang ZA, in dem z. B. die Inhalte für die CE Kennzeichnung, die damit verbundene Produktleistungserklärung und die Typprüfung geregelt sind, tritt damit nicht in Kraft. Die CE Kennzeichnung als elementarer Bestandteil der oben genannten geschlossenen Einheit entfällt somit. Die betroffenen Produkte dürfen zwar in den Markt gebracht werden, aber ohne CE Kennzeichnung.

 

Dies hat gravierende Folgen:

 

Im Vergleich zur bisherigen EN 124:1994 ent - steht mit der neuen EN 124:2015 eine elementare Qualitätslücke. Auf den ersten Blick ist die neue Norm deutlich umfangreicher. Viele Qualitätsparameter fallen aber weg.

 

Ab März 2017 gilt die EN 124:2015, jedoch ohne den Anhang ZA mit den Hersteller-Verpflichtungen, ohne Überprüfung neuer Produkte und ohne laufende Prüfung der Produktionsüberwachung durch unabhängige Fremdüberwacher.

 

Für den Einsatz wichtige Leistungsparameter, die im Rahmen der CE Kennzeichnung dokumentiert werden sollten, werden somit dem Planer und Anwender vorenthalten. Schutz vor minderwertigen oder für den geplanten Einsatz nicht geeigneten Produkten bietet in erster Linie eine präzise Ausschreibung, in der geforderte Leistungen lückenlos beschrieben sind.

 

So sind beispielsweise für Bauteile der Klasse D 400 Anforderungen zur verkehrssicheren Lage von Deckeln oder Rosten zu de finieren. Zudem sollte die Ausschreibung Forderungen zum Werkstoff und den Nachweis der Qualitätssicherung beinhalten. Bleibt man bei der bisher gewohnten Ausschreibung, steigt das Risiko, dass man Produkte erhält, die für den Einsatzfall ungeeignet sind. Gravierende Mängel können zum Teil erst nach dem Einbau des Produktes festgestellt werden.

 

Weitere Infos finden Sie hier zur PDF.

 

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