25.10.2025

GET Kompakt-Info 123: HVO und die Auswirkung auf Abscheideranlagen

Tanken war in der Vergangenheit einfach: Das Auto brauchte entweder Benzin oder Diesel. Heute werden an Tankstellen weit mehr als nur zwei verschiedene Produkte angeboten. Zu den unterschiedlichen Derivaten des Vergaserkraftstoffes wie E10 oder E85 und Super-Plus sowie E5, dem „normalen“ Benzin, sind auch beim Dieselkraftstoff Premiumvarianten mit besonderen Additiven erhältlich, dabei immer mit Beimengung von Biodiesel.

 

Durch den Beschluss der Bundesregierung 2009, dem Dieselkraftstoff B7 mindestens 7% Biodiesel beizumengen (konkret Fettsäure-Methylester - oder kurz FAME genannt), sollte ein Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen erreicht werden. Die Motorenhersteller waren damit gefordert, die kraftstoffberührten Kunststoff-Komponenten hinsichtlich der Beständigkeit gegenüber Biodiesel zu prüfen und erforderliche Werkstoffanpassungen vorzunehmen.

 

Abscheidbarkeit von paraffinischen Kraftstoffen und Materialbeständigkeit

 

Auch die Hersteller von Abscheideranlagen mussten intensive Werkstoffprüfungen und Anpassungen vornehmen. Letztlich wurde mit der neu eingeführten Abscheidernorm DIN 1999-101 den besonderen Anforderungen durch die deutlich korrosivere Einwirkung des Biodiesels Rechnung getragen und weitergehende Anforderungen an Abscheideranlagen formuliert.

 

Zuletzt kommt jetzt der Kraftstoff HVO hinzu. HVO ist die Abkürzung von Hydrotreated Vegetable Oils. Es sind mittels katalytischer Wirkung von Wasserstoff generierte Kohlenwasserstoffe, wodurch diese dem aus Erdöl gewonnenen Dieselkraftstoff chemisch sehr ähnlich sind. HVO ist als paraffinischer Dieselkraftstoff nach DIN EN 15940:2023 geregelt. Was bedeuten aber HVO in Zusammenhang mit Leichtflüssigkeitsabscheider?

 

HVO und Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen in mineralölhaltigem Abwasser mit Anteilen an Biodiesel, Heizöl und Ethanol

 

Jüngst wurde in den DIN Mitteilungen 08-2025 hierzu Stellung bezogen. Der zuständige DIN-Arbeitsausschuss NA 119-05-05 AA findet nach intensiver Recherche, praktischen Versuchen sowie mehr als zwei Jahren Diskussion im Arbeits­ und im Unterausschuss, dass „(…) [die durch das DIBt zugelassenen] bestehenden Anlagen zur Behandlung von mineralölhaltigen Abwässern für die Abscheidung des HVO-Kraftstoffs geeignet sind, empfiehlt jedoch eine zusätzliche Materialprüfung für einen sicheren Einsatz (GRUBE und WELLENDORFER, DIN-Mitteilungen 08-2025)“. Hierzu soll die bestehende DIN 1999-101 um eine Prüfung paraffinischen Dieselkraftstoffs ergänzt werden.

 

Hintergründe zur aktuellen Einschätzung der Verwendbarkeit aktueller Leichtflüssigkeitsabscheider im Zusammenhang mit HVO finden sich in der oben genannten DIN Mitteilung, welche auf der DIN-Webseite unter folgendem Link kostenfrei bezogen werden kann: Abscheidbarkeit von paraffinischen Kraftstoffen nach DIN EN 15940 .

 

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Die PDF-Datei von GET Kompakt-Info 123 finden Sie HIER.   

 

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Redaktion:

 

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Einbau einer Behandlungsanlage mit RAL-GZ 693 an einer Tankstelle