Wie kann man Herausschleudern von Deckeln und Rosten in den Einbaubereichen Klasse C250 bis F900 verhindern?
Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten und Vorschriften:
a) Lose eingelegte Deckel/Roste werden durch ihre Masse gesichert. Hierfür gibt es nationale Anforderungen an die flächenbezogene Masse. Leichtere Deckel hingegen werden durch eine Verschlussvorrichtung oder eine besondere Bauform gesichert. Nach DIN EN 124 sind jedoch keine Mindestanforderungen festgelegt.
Im Gegensatz dazu verlangt das Gütezeichen RAL-GZ 692 Prüfungen zur verkehrssicheren Lage von Deckeln oder Rosten im Rahmen, so zum Beispiel einen Auszugstest, bei dem sich leichte, gesicherte Deckel/Roste erst bei einer Auszugskraft 1,5 mal höher als das Einheitsgewicht aus dem Rahmen lösen dürfen. Demzufolge müssen Deckel/Roste mit einer LW610mm beim Auszugsversuch einer Auszugskraft von min.1300N widerstehen.
b) Prüfung des Kippverhaltens: Lose eingelegte Deckel/Roste können kippen, wenn ein Rad außermittig auf den Deckelrand trifft. Die gegenüberliegende Seite des Deckels/Rostes kippt hoch. Dabei kann der Deckel/Rost aus dem Rahmen geschleudert werden.
Bei der Prüfung des Kippverhaltens darf der kippende Deckel/Rost an keiner Stelle um mehr als das 0,5-fache der Einlegetiefe über den Rahmen hinausragen, maximal 25 mm. Das RAL-GZ 692 hat die Prüfung zum Kippverhalten bereits seit 2011 in den Güte - und Prüfbestimmungen eingeführt. Seit 2015 wird die Prüfung auch in der DIN EN 124 gefordert.
c) Prüfung der dämpfenden Einlage: Dämpfende Einlagen minimieren Geräusche, aus diesem Grund müssen Schachtabdeckungen nach RAL-GZ 692 der Klassen D400 – F900 min. eine dämpfende Einlage (Mindestshorehärte 65° Shore A) haben.
Bei zu großer Differenz zwischen unbelastetem und belastetem Zustand entsteht ein „Trampolin-Effekt“. Ein Deckel/Rost kann deshalb aus dem Rahmen geschleudert werden
Nach DIN EN 124 gibt es weder Anforderung noch Prüfung der dämpfenden Einlage. Das RAL-GZ 692 schließt diese Sicherheitslücke. Bei senkrechter Belastung mit einer definierten Kraft auf Deckel/Rost sind, um einen „Trampolin-Effekt“ auszuschließen, max. 3mm Verformung der dämpfenden Einlage zulässig.
d) Langzeittest: Prüfungen im Prüflabor bilden die realen und oft extremen Belastungen in der Praxis nicht vollständig ab. Daher müssen sich alle neuen RAL-GZ 692 Produkte vor Verleihung des Gütezeichens ein Jahr im Markt bewähren. Somit sind sie in allen Jahreszeiten und bei allen Witterungszuständen erprobt, bevor sie mit dem Gütezeichen gekennzeichnet werden dürfen.
Was sind die Vorteile von maßgenormten Schachtabdeckungen und Aufsätzen?
Für maßgenormte Deckel/Roste und Rahmen z.B. nach DIN 19584/DIN 19583 gilt, dass alle für die Qualität und Langlebigkeit wichtigen konstruktiven Details exakt vorgeschrieben werden. Das umfasst die Werkstoffe, die Abmessungen und mechanische Bearbeitung. Deshalb sind normkonforme Einzelteile verschiedener Hersteller untereinander austauschbar. Das bedeutet, bei Bedarf kann z. B. ein maßgenormter Deckel oder Rost herstellerunabhängig ersetzt werden.
Welche Anforderungen gelten für tagwasserdichte und rückstausichere Schachtabdeckungen?
Die DIN EN 124 enthält keine Prüfung zur Dichtheit. Die Güterichtlinie RAL-GZ 692 schließt diese Lücke. Bei tagwasserdichten Abdeckungen wird der Ringspalt zwischen Deckel und Rahmen mit Wasser befüllt. Nach 5 Stunden darf auf der Unterseite kein Wasser ausgetreten sein. An rückstausicheren Abdeckungen wird ein Wasserdruck entsprechend der Druckstufe aufgebracht. Nach 300 sec. darf an der Gegenseite kein Wasser ausgetreten sein.
Mehr zum Thema Kanalguss auf der GET-Webseite
Zu vielen Fragen zum Thema Kanalguss hat die Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik (GET) auf ihrer Webseite (www.get-guete.de) in den Rubriken FAQ/Kanalguss, News/GET Kompakt-Infos und unter Fachbereiche/Kanalguss Antworten und Publikationen erstellt. Auch wenn Sie einfach wissen wollen, welches Produkt für den aktuellen Anwendungsfall geeignet ist, bietet sich ein Kontakt zu GET oder einer ihrer Mitgliedsfirmen an.
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