Es gibt Alternativen zu Erdöl! Erdöl ist nicht mehr der einzige Stoff, um den sich alles dreht in der Mineralölindustrie.
Die Grundstoffe für Tankstellensprit sind vielfältig geworden. Die Produktion alternativer Kraftstoffe funktioniert inzwischen sowohl auf Basis von diversen Pflanzen (Raps, Rüben, Mais etc.) als auch von Holzresten, Gülle, Klärschlamm oder Speiseabfällen.
Diese neuartigen synthetische Kraftstoffe, oft als eFuels bezeichnet, sollen die Emission klimaschädlicher Gase durch Verbrennermotoren in Fahrzeugen und Flugzeugen reduzieren. Allen gemeinsam ist die Anforderung, dass nur ein sehr geringer Anteil in Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion stehen darf.
Seit Ende Mai 2024 dürfen die paraffinischen Diesel HVO oder C.A.R.E. an der Tankstelle verkauft werden. Aktuell ist paraffinischer Dieselkraftstoff nach DIN EN 15940:2023 verfügbar. Zuvor war der Kraftstoff bereits an Eigenverbrauchstankstellen möglich. Aufgrund der Anwendung an diesen Tankstellen gibt es auch maßgebliche Betriebserfahrungen mit den paraffinischen Stoffen.
Abscheidbarkeit in Abscheideranlagen
Bei der Behandlung dieser Kraftstoffe in Abwasserbehandlungsanlagen stellt sich die Frage, ob sie wie herkömmliche Kraftstoffe mit Abscheideranlagen zurückgehalten werden können. Auch die Beständigkeit der Abscheider-Materialien gegenüber diesen neuen Kraftstoffen muss bewertet werden. In Bezug auf die ebenfalls neu eingeführten Kraftstoffsorte B10 ist dies bereits erfolgt. Die Beimischung von 10 % FAME (Fettsäuremethylester) ist bereits in der Norm und in der abZ/abG der ABKW Anlagen geregelt.
Anders als bei FAME ist bei paraffinischen Kraftstoffen nicht zu befürchten, dass ein zusätzlicher Bemessungsfaktor eingeführt wird. Gleichwohl müssen Betreiber von Abscheideranlagen seit der Einführung der neuen KOSTRA-Daten 2023 (S.a. GET Kompakt-Info 90) ihre Anlagenbemessung prüfen.
Literaturangaben zu den paraffinischen Kraftstoffen belegen, dass der Stoff eine niedrigere Dichte und eine geringere Löslichkeit in Wasser hat als konventionelles Heizöl, Diesel oder Benzin. Daher ist naheliegend, dass die Abscheidung möglich ist.
Untersuchungen der Abscheiderhersteller legen nahe, dass paraffinischer Dieselkraftstoff abscheidbar ist. Materialuntersuchungen in Anlehnung an DIN EN 1999-101 zeigen, dass die üblicherweise in Abscheidern eingesetzten Auskleidungs- und Beschichtungssysteme bei diesen Kraftstoffen in der Regel beständig sind.
Da Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen in mineralölhaltigen Abwässern mit Anteilen an Biodiesel, Bioheizöl und Ethanol mit abZ/aBG (ABKW) die oben aufgeführten Anforderungen erfüllen, werden sie zurzeit für die Abscheidung von paraffinischem Kraftstoff als geeignet angesehen.
Der Stoff stellt jedoch noch immer eine Ausnahme in der Klassifizierung der Mineralölprodukte mit biogenen Anteilen dar und ist deshalb nicht in den Zulassungen des DIBt geregelt bzw. davon abgedeckt. Die tatsächliche Abwasserrechtliche Eignung muss also im Einzelfall bewertet werden. Die Hersteller können hierzu die erforderlichen Laborberichte externer Zertifizierer zur Verfügung stellen.
Wichtig: Generalinspektion und Sichtkontrolle
Bei Bestandsanlagen ist zum Zeitpunkt der Umstellung eine Generalinspektion mit Bewertung der Bemessung in Bezug auf alle Rahmenbedingungen vom Fachmann durchzuführen. Oder - falls diese bereits vorhanden ist - eine Sichtkontrolle.
In Jedem Fall ist für alle Beteiligten geboten, die Intensität der Eigenkontrolle zu erhöhen und möglichst sorgfältig zu agieren, um Veränderungen des Zustandes frühzeitig erkennen und beseitigen zu können.
Wer bei der Wartung und beim Neubau von Abscheideranlagen die DIN 1999-100 beachtet und umsetzt und zudem auf Abscheideranlagen mit dem Gütezeichen RAL-GZ 693 mit abZ/abG achtet, macht vieles richtig. Die Unternehmen im GET bieten Ihnen dazu Ihre Unterstützung an.
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Die PDF-Datei von GET Kompakt-Info 110 finden Sie HIER.
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